Wir möchten und müssen nochmal darauf hinweisen, dass es in unserm Parcours und auch auf der Einschießwiese NICHT erlaubt ist mit einer Armbrust zu schießen (nachzulesen in der Parcoursordnung).

Das MUSS unbedingt beachtet werden !!!

Parcoursordnung für den 3D Feldbogenparcours „Helsa“ (Stand: 03. November 2021)

1. Mit dem Betreten der Anlage des Bogensportvereines Feldbogen Kassel-Helsa e.V. bzw. dem Erwerb der Parcourskarte erkennt der Bogensportler / die Bogensportlerin die Parcoursordnung des Bogensportvereins Feldbogen Kassel-Helsa e.V. an und verpflichtet sich diese einzuhalten.

2. Eine kommerzielle Nutzung unseres Parcours ist erst nach vorrangegangener schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand zulässig.

3. Vereinsmitglieder und Bogensportler, die nicht Vereinsmitglieder sind, haben sich vor und nach der Parcoursbegehung oder der Nutzung der Einschießwiese im Parcoursbuch unter dem Schutzdach an der Einschießwiese ein- u. auszutragen. Minderjährige Vereinsmitglieder und minderjährige Bogensportler, die nicht Vereinsmitglieder sind, dürfen den Parcours und die Einschießwiese nur in Begleitung eines Volljährigen begehen.

4. Bogensportler, die nicht Vereinsmitglieder sind, müssen im Besitz einer gültigen Privathaftpflichtversicherung sein. Dies bestätigen sie durch die Eintragung im Parcoursbuch.

5. Die Mitglieder des Vereins (Ausweisung durch Mitgliedsausweis und Personalausweis) sind jederzeit berechtigt, die Karten sowie die Ausrüstung der auf dem Parcours befindlichen Nutzer zu überprüfen.

6. Die Parcoursnutzung sowie die Nutzung der Einschießwiese ist nur mit gültiger Parcourskarte gestattet! Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 50,- € fällig. Gleichzeitig wird ein Parcoursverbot für 1 Jahr ausgesprochen. Strafrechtliche Verfolgungen wegen Nutzungserschleichung bzw. Hausfriedensbruch behält sich der Verein vor! Festgestellte Verstöße werden von dem feststellenden Mitglied mit Name und Anschrift des Kontrollierten an den Vorstand weitergegeben, dieser leitet dann die notwendigen Schritte ein. Kontrollberechtigung s. Ziffer 5

Die Tageskarte ist erhältlich an der Tankstelle Beck in Helsa, Leipziger Str. 9, 34298 Helsa, die Monats- und Jahreskarten sind erhältlich über das Kontaktformular auf der Homepage des Vereines: www.feldbogen-kassel.de

7. Ein Parcoursplan ist von der Homepage www.feldbogen-kassel.de herunterzuladen. Das Mitführen der Tages- sowie der Monats- und Jahreskarten und des Personalausweises ist für Gäste verpflichtend. Scorekarten sind auf der Tageskarte aufgedruckt oder können von der Homepage heruntergeladen werden.

8. Zugelassen sind alle Bogenarten. Compoundbögen bis zu einem maximalen Zuggewicht von 60 lbs. Keine Armbrust, keine Blasrohre! Die Nutzung unseres Parcours ist nur mit einer im Feldbogensport üblichen und intakten Ausrüstung zulässig. Sollte bei einer Kontrolle Mängel an der Ausrüstung festgestellt werden von der eine Gefahr für den Besitzer und andere Besucher ausgehen, so hat jedes Vereinsmitglied das Recht die betroffene Person des Parcours zu verweisen. Kontrollberechtigung s. Ziffer 5

9. Zum Schießen sind nur Pfeile mit Feld- und Kugelspitzen zugelassen (explizit kein Splittercarbon), das Mitführen von Jagdspitzen ist verboten! Die mitgeführten Pfeile müssen mit dem Namen des Bogensportlers gekennzeichnet sein.

10. Es darf nur von den aufgestellten Abschusspflöcken geschossen werden. Schüler, Jugendliche und Bogensportler mit schwächeren Bögen können sich in Ziellinie eine Abschussposition näher am Ziel wählen.

11. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens (alle Stilarten) darf nicht über die Zieloberkante hinausgehen.

12. Das Schießen erfordert immer ein von Mensch und Tier freies Schussfeld. Jeder Bogensportler hat bei seinem Schuss darauf zu achten! Das Zielen auf Mensch und Tier führt zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände!

13. Der erste eindeutige Treffer beendet das Schießen auf dieses Ziel.

14. Werden Pfeile neben oder hinter dem Ziel gesucht, so ist dieses zu sichern (Bögen anlehnen o.ä.). So gekennzeichnete Ziele dürfen nicht beschossen werden!

15. Es ist verboten, senkrecht in die Höhe zu schießen, da der Pfeilflug und der Auftreffpunkt des Pfeils nicht kontrollierbar sind.

16. Das Begehen des Parcours ist nur in der vorgegebenen Richtung zulässig. Das Verlassen des Parcours (Abkürzen der Runde) ist nur an den dafür vorgegebenen Punkten zulässig. Die ausgeschilderten Wege dürfen nicht verlassen werden.

17. Auf dem Parcours besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot!

18. Es dürfen weder Abfall noch Pfeilreste zurückgelassen werden.

19. Tiere dürfen weder erschreckt noch beschossen werden.

20. Bäume und andere Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden

21. Die Ziele sind pfleglich zu behandeln, die Pfeile sind vorsichtig zu ziehen. Evtl. festgestellte Schäden sind umgehend an info@feldbogen-kassel.de bzw. 01792138511 zu melden. Stationsveränderungen von Nichtmitgliedern der Parcoursgruppe sind ohne besondere Anweisung zu unterlassen.

22. Mitgeführte Hunde sind während der gesamten Begehung an der Leine zu führen.

23. Die Parcoursbenutzung ist zu folgenden Zeiten gestattet:

  • 01. November – 31. März 08:30 – 16:30 Uhr
  • 01. April – 15 August 07:00 – 20:00 Uhr
  • 16. August – 15. September 07:00 – 19:00 Uhr
  • 16. September – 30. Oktober 08:00 – 18:00 Uhr
  • Bei Sichtbedingung unter 50 Meter, ist das Schießen einzustellen.

24. Jagdeinrichtungen sowie auf dem Parcoursplan eingezeichnete Wildäsungsflächen dürfen nicht betreten werden.

25. Haftungsausschluss  -- Grundstückseigentümer und Parcoursbetreiber haften nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Schützen selbst oder durch Andere und / oder Umwelteinflüsse verursacht werden. Es haften weder Grundstückseigentümer noch der Parcoursbetreiber für den Verlust/Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen oder Pfeilen. Ein Rücksendungsanspruch von Fundsachen besteht nicht.

26. Der Haftungsausschluss wird von dem Parcoursbenutzer mit der Eintragung im Parcoursbuch / Betreten der Anlage / Erwerb der Parcourskarte anerkannt.

27. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich.

28. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Parcours.

Helsa, den 03.11.2021      Der Vorstand