Aus aktuellem Anlass, ein paar Worte zur Parcoursgebühr

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, das die Parcoursgebühr bereits bei Nutzung der Einschießwiese fällig wird. Ein Abbruch des Parcoursrundgangs rechtfertigt NICHT die Streichung im Einschießbuch und die Nichtzahlung der Parcoursgebühren, da eine Nutzung ja statt fand.

Auszug aus der Parcoursordung:

1.  ...Bogensportler die nicht Vereinsmitglieder sind haben sich vor und nach der Parcoursbegehung oder der Nutzung der Einschießwiese im Parcoursbuch unter dem Schutzdach an der Einschießwiese ein- u. auszutragen. ...

2. ...  Die Benutzungsgebühr ist umgehend zu überweisen!

4. Mit dem Eintrag in das Parcoursbuch erkennt der Bogensportler / die Bogensportlerin die Benutzungsregeln des Bogensportvereines Feldbogen Kassel-Helsa e.V. für den Parcours an und verpflichtet sich diese einzuhalten.